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Sidy, der Sans-Papier der am Mittwoch verhaftet wurde, ist am Freitag ausgeschafft
worden!
Verhaftung Mittwoch
Am Mittwoch, den 13. Februar 2002 wurde im Bahnhof Thun bei einer Personenkontrolle
ein Mitglied des Berner Sans-Papiers Kollektivs verhaftet. Sidy ist seit
längerer Zeit bei den Berner Kirchenbesetzungen dabei. Wir hatten ihn immer
als sehr freundlichen, feinfühligen, intelligenten und hilfsbereiten Menschen
erlebt. Als Protest gegen die bevorstehende Ausschaffung und um ihr Entsetzen
über die Willkür die Sidy wiederfährt kundzutun, versammelten sich am Donnerstag
um 19 Uhr etwa vierzig Personen vor der Heiliggeistkirche. Alle als Leichen
oder Totengräber verkleidet. Eine Person wurde symbolisch auf einen Rollstuhl
gefesselt, um aufzuzeigen, wie eine Level 4 Ausschaffung vor sich geht.
Ein kleiner Demoumzug ging weiter zum Bärenplatz. An der bald beginnenden
Fasnacht wurden Flugblätter verteilt und Reden gehalten. Mensch lief weiter
zum Regionalgefängnis, in dem Sidy seit Donnerstag Nachmittag inhaftiert
war. Eigentlich wollte mensch nur schnell Sidy Hallo sagen gehen, doch die
Polizei verhinderte dies mit allen Mitteln. Die Zugangstore wurden geschlossen,
Grenadiere in Kampfuniform, mit Schildern und dem Tränengas- wie Gummischrotgewehr
im Anschlag, verhinderten eine kurze, letzte Grussbotschaft unserem Freund
zu übermitteln. Um ca. 20 Uhr löste sich der Demonstrationsumzug auf. Das
Regionalgefängnis wurde die ganze Nacht durch von mehreren Polizeibeamten
bewacht. In der Zeitung "der Bund" wurde die bevorstehende Ausschaffung
von Sidy nur mit einer kleinen Notiz unter dem Titel "Erneute Festnahme"
vermerkt. "...Die Thuner Fremdenpolizei bestätigte gestern, der Senegalese
- dessen Asylverfahren in Basel bearbeitet worden war - werde ausgeschafft.
Er habe inzwischen auch schriftlich seine Bereitschaft dazu erklärt." (
Zeitung der Bund, 16.2.02) Zur Richtigstellung: Wie unten erwähnt, verlor
Sidy seine Aufenthaltsbewilligung durch Scheidung. Sidy hat nie ein Asylgesuch
gestellt. Wir sehen diese Aussage der Fremdenpolizei Thun als bewusste Falschinformation,
um die Bewegung der Sans-Papiers zu spalten, in einen AusländerInnenrecht
und Asylrecht Diskurs, um die Sans-Papiers gegeneinander aufzuwiegeln. Sidy
wurde vor zwei Wochen ein erstes mal in Basel verhaftet. Ihm wurde die Möglichkeit
einer zwangsweisen Ausschaffung oder einer freiwilligen Rückkehr gestellt.
Im Wissen was eine zwangsweise Ausschaffung für Folgen haben kann, hat er
das Papier für eine freiwillige Rückkehr unterschrieben und kam dadurch
frei. Am 3. März 1999 wurde der palästinensische Ausschaffungsgefangene
Khaled Abuzarifa auf dem Flughafen Zürich von Berner Kantonspolizisten getötet.
Die Beamten hatten ihm in einer Zelle in Kloten den Mund mit einem Band
verklebt. Mit dem Knebel sollte verhindert werden, dass der Gefangene im
Flugzeug schreit. Doch Khaled starb, noch bevor er ins Flugzeug verfrachtet
werden konnte. Er erstickte während seiner Ausschaffung. Von einer freiwilligen,
in beider Einverständnis geschehenen Ausschaffung kann keines Falls die
Rede sein.
Ausschaffung Freitag
Wie bereits in der ersten Pressemitteilung erwähnt wurde, ist ein sogenanntes
Härtefallgesuch hängig. Am Freitag Nachmittag wurde Sidy in den Senegal
ausgeschafft, ohne dass auf sein Gesuch eingetreten wurde. Diese Verhaftung
steht im Widerspruch zu dem seitens der Behörden proklamierten Willen, Härtefälle
einzeln zu überprüfen. Sowohl Gemeinde, wie auch Kanton beteuerten stets,
dass die Verfolgung von Sans-Papiers, die sich innerhalb des Papierlosen-Kollektivs
für ihre Regularisierung einsetzen "keine Priorität" darstelle. Die neuen
Härtefallkriterien des BFA und BFF anerkennen einen Sans-Papiers als Härtefall,
wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: vier Jahre Aufenthaltsdauer in
der Schweiz, Integration in der Schweiz, Gesundheitliche Probleme...usw.
Punkt 2.1, Aufenthaltsdauer: " Bei einem Aufenthalt in der Schweiz von weniger
als vier Jahren kann davon ausgegangen werden, dass kein Härtefall besteht."
Punkt 2.2, Integration in der Schweiz. "Vorausgesetzt wird, dass eine Ausländerin
oder ein Ausländer längere Zeit in der Schweiz gelebt hat und in beruflicher
und sozialer Hinsicht gut integriert ist." Punkt 2.3, Gesundheitliche Probleme.
" Andauernde und schwerwiegende Krankheiten des Gesuchstellers oder eines
seiner Familienmitglieder, die im Herkunftsstaat nicht ausreichend behandelt
werden können, stellen gemäss der Praxis des BFA schwerwiegende Härtefälle
dar." All diese Kriterien erfüllte Sidy. Er war über sieben Jahre in der
Schweiz und war stets um seine Integration bemüht. Er arbeitete als Journalist
und Uno-Korrespondent in New York und nahm als Medienberichterstatter an
der WTO-Ministerkonferenz in Seattle teil. In New York traf er auch seine
zukünftige schweizer Ehefrau. Im Jahre 1995 heirateten sie und lebten seither
in der Schweiz. Hier arbeitete er weiterhin als Journalist, unterrichtete
und war Gastreferent an den Universitäten Fribourg und Bern. Daneben war
er als Reiseorganisator, Web-Supporter und Übersetzer tätig. Nach vierjähriger
Ehe liessen er und seine Frau sich einvernehmlich scheiden. Seither lebte
er ohne Papiere in verschiedenen Schweizer Städten. Sidy ist schwer malariakrank
und die Ausschaffung hat fatale Folgen für seinen Gesundheitszustand. Das
Rundschreiben der neuen Härtefallkriterien ist lediglich eine Checkliste
für die zuständigen Polizeibehörden. Es enthält keinen verbindlichen Kriterienkatalog
für eine Anerkennung als Härtefall. Die Behörde kann nach wie vor nach eigenem
Gutdünken entscheiden. Darüber können noch so wendige Formulierungen nicht
hinwegtäuschen.
Menschenrechte
Sind die neuen Härtefallkriterien nichts als leere Worthülsen? Gelten die
Menschenrechte in einem Staat wie der Schweiz, der sich als humanitär gibt
und sich für seine Demokratie immer rühmt, nicts? Artikel 9 der allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in
Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden." Artikel 16: "... Sie (die
Verheirateten) haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren
Auflösung die gleichen Rechte." Um eine legale Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
zu erlangen, gibt es die Möglichkeit der Migration zwecks Heirat bzw. Ehe.
MigrantInnen, die einen Schweizer heiraten, erhalten eine nur zeitlich limitierte
Jahresaufenthaltsbewilligung - Bewilligung B -, die während der ersten fünf
Jahre an die Ehe gebunden ist. Im Falle einer Scheidung, Tod oder Untertauchen
des/der Ehemannes/Ehefrau vor Ablauf dieser sogenannten fünfjährigen Schonfrist
liegt es im Ermessen der Fremdenpolizei zu entscheiden, ob die Aufenthaltsbewilligung
verlängert wird. Denn grundsätzlich erlischt mit der Auflösung der Ehe auch
der Aufenthaltszweck und der/die MigrantIn muss die Schweiz verlassen -
oder wird in die Illegalität abgedrängt, wie es im Falle von Sidy passierte.
Die Migration zwecks Heirat stellt einen besonders prekären Status dar.
Migrantinnen müssen so jahrelang Sexismus und Gewalt in der Ehe ertragen.
Artikel 25: " Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die ihm
und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschliesslich Nahrung,
Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der
sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle
von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität,..." Eine Härtefallregelung
als Einzelfallregelung kann niemals als Lösung der Sans-Papiers-Frage akzeptiert
werden. Strukturelle Probleme verlangen nach strukturellen Lösungen. Das
politische Ziel der Sans Papiers-Bewegung bleibt es, auf den gesetzlichen
Handlungsbedarf hinzuweisen damit Grund- und Menschenrechte eingehalten
werden. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie unhaltbar und unmenschlich unsere
gültigen Gesetze sind und wie dringend es ist, menschliche Lösungen zu finden
und umzusetzen. Eine kollektive Regularisierung der Sans-Papiers bleibt
dringender denn je. Der Kampf geht weiter!
Wir fordern:
- Die kollektive Regularisierung ALLER Sans-Papiers!
- Einen sofortigen Ausschaffungsstopp!
- Die Einhaltung der Menschenrechte!
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