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Non, non, non aux expulsions! Sans-Papier expulsé!

Sidy, der Sans-Papier der am Mittwoch verhaftet wurde, ist am Freitag ausgeschafft worden!

Verhaftung Mittwoch

Am Mittwoch, den 13. Februar 2002 wurde im Bahnhof Thun bei einer Personenkontrolle ein Mitglied des Berner Sans-Papiers Kollektivs verhaftet. Sidy ist seit längerer Zeit bei den Berner Kirchenbesetzungen dabei. Wir hatten ihn immer als sehr freundlichen, feinfühligen, intelligenten und hilfsbereiten Menschen erlebt. Als Protest gegen die bevorstehende Ausschaffung und um ihr Entsetzen über die Willkür die Sidy wiederfährt kundzutun, versammelten sich am Donnerstag um 19 Uhr etwa vierzig Personen vor der Heiliggeistkirche. Alle als Leichen oder Totengräber verkleidet. Eine Person wurde symbolisch auf einen Rollstuhl gefesselt, um aufzuzeigen, wie eine Level 4 Ausschaffung vor sich geht. Ein kleiner Demoumzug ging weiter zum Bärenplatz. An der bald beginnenden Fasnacht wurden Flugblätter verteilt und Reden gehalten. Mensch lief weiter zum Regionalgefängnis, in dem Sidy seit Donnerstag Nachmittag inhaftiert war. Eigentlich wollte mensch nur schnell Sidy Hallo sagen gehen, doch die Polizei verhinderte dies mit allen Mitteln. Die Zugangstore wurden geschlossen, Grenadiere in Kampfuniform, mit Schildern und dem Tränengas- wie Gummischrotgewehr im Anschlag, verhinderten eine kurze, letzte Grussbotschaft unserem Freund zu übermitteln. Um ca. 20 Uhr löste sich der Demonstrationsumzug auf. Das Regionalgefängnis wurde die ganze Nacht durch von mehreren Polizeibeamten bewacht. In der Zeitung "der Bund" wurde die bevorstehende Ausschaffung von Sidy nur mit einer kleinen Notiz unter dem Titel "Erneute Festnahme" vermerkt. "...Die Thuner Fremdenpolizei bestätigte gestern, der Senegalese - dessen Asylverfahren in Basel bearbeitet worden war - werde ausgeschafft. Er habe inzwischen auch schriftlich seine Bereitschaft dazu erklärt." ( Zeitung der Bund, 16.2.02) Zur Richtigstellung: Wie unten erwähnt, verlor Sidy seine Aufenthaltsbewilligung durch Scheidung. Sidy hat nie ein Asylgesuch gestellt. Wir sehen diese Aussage der Fremdenpolizei Thun als bewusste Falschinformation, um die Bewegung der Sans-Papiers zu spalten, in einen AusländerInnenrecht und Asylrecht Diskurs, um die Sans-Papiers gegeneinander aufzuwiegeln. Sidy wurde vor zwei Wochen ein erstes mal in Basel verhaftet. Ihm wurde die Möglichkeit einer zwangsweisen Ausschaffung oder einer freiwilligen Rückkehr gestellt. Im Wissen was eine zwangsweise Ausschaffung für Folgen haben kann, hat er das Papier für eine freiwillige Rückkehr unterschrieben und kam dadurch frei. Am 3. März 1999 wurde der palästinensische Ausschaffungsgefangene Khaled Abuzarifa auf dem Flughafen Zürich von Berner Kantonspolizisten getötet. Die Beamten hatten ihm in einer Zelle in Kloten den Mund mit einem Band verklebt. Mit dem Knebel sollte verhindert werden, dass der Gefangene im Flugzeug schreit. Doch Khaled starb, noch bevor er ins Flugzeug verfrachtet werden konnte. Er erstickte während seiner Ausschaffung. Von einer freiwilligen, in beider Einverständnis geschehenen Ausschaffung kann keines Falls die Rede sein.

Ausschaffung Freitag

Wie bereits in der ersten Pressemitteilung erwähnt wurde, ist ein sogenanntes Härtefallgesuch hängig. Am Freitag Nachmittag wurde Sidy in den Senegal ausgeschafft, ohne dass auf sein Gesuch eingetreten wurde. Diese Verhaftung steht im Widerspruch zu dem seitens der Behörden proklamierten Willen, Härtefälle einzeln zu überprüfen. Sowohl Gemeinde, wie auch Kanton beteuerten stets, dass die Verfolgung von Sans-Papiers, die sich innerhalb des Papierlosen-Kollektivs für ihre Regularisierung einsetzen "keine Priorität" darstelle. Die neuen Härtefallkriterien des BFA und BFF anerkennen einen Sans-Papiers als Härtefall, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind: vier Jahre Aufenthaltsdauer in der Schweiz, Integration in der Schweiz, Gesundheitliche Probleme...usw. Punkt 2.1, Aufenthaltsdauer: " Bei einem Aufenthalt in der Schweiz von weniger als vier Jahren kann davon ausgegangen werden, dass kein Härtefall besteht." Punkt 2.2, Integration in der Schweiz. "Vorausgesetzt wird, dass eine Ausländerin oder ein Ausländer längere Zeit in der Schweiz gelebt hat und in beruflicher und sozialer Hinsicht gut integriert ist." Punkt 2.3, Gesundheitliche Probleme. " Andauernde und schwerwiegende Krankheiten des Gesuchstellers oder eines seiner Familienmitglieder, die im Herkunftsstaat nicht ausreichend behandelt werden können, stellen gemäss der Praxis des BFA schwerwiegende Härtefälle dar." All diese Kriterien erfüllte Sidy. Er war über sieben Jahre in der Schweiz und war stets um seine Integration bemüht. Er arbeitete als Journalist und Uno-Korrespondent in New York und nahm als Medienberichterstatter an der WTO-Ministerkonferenz in Seattle teil. In New York traf er auch seine zukünftige schweizer Ehefrau. Im Jahre 1995 heirateten sie und lebten seither in der Schweiz. Hier arbeitete er weiterhin als Journalist, unterrichtete und war Gastreferent an den Universitäten Fribourg und Bern. Daneben war er als Reiseorganisator, Web-Supporter und Übersetzer tätig. Nach vierjähriger Ehe liessen er und seine Frau sich einvernehmlich scheiden. Seither lebte er ohne Papiere in verschiedenen Schweizer Städten. Sidy ist schwer malariakrank und die Ausschaffung hat fatale Folgen für seinen Gesundheitszustand. Das Rundschreiben der neuen Härtefallkriterien ist lediglich eine Checkliste für die zuständigen Polizeibehörden. Es enthält keinen verbindlichen Kriterienkatalog für eine Anerkennung als Härtefall. Die Behörde kann nach wie vor nach eigenem Gutdünken entscheiden. Darüber können noch so wendige Formulierungen nicht hinwegtäuschen.

Menschenrechte

Sind die neuen Härtefallkriterien nichts als leere Worthülsen? Gelten die Menschenrechte in einem Staat wie der Schweiz, der sich als humanitär gibt und sich für seine Demokratie immer rühmt, nicts? Artikel 9 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden." Artikel 16: "... Sie (die Verheirateten) haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung die gleichen Rechte." Um eine legale Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu erlangen, gibt es die Möglichkeit der Migration zwecks Heirat bzw. Ehe. MigrantInnen, die einen Schweizer heiraten, erhalten eine nur zeitlich limitierte Jahresaufenthaltsbewilligung - Bewilligung B -, die während der ersten fünf Jahre an die Ehe gebunden ist. Im Falle einer Scheidung, Tod oder Untertauchen des/der Ehemannes/Ehefrau vor Ablauf dieser sogenannten fünfjährigen Schonfrist liegt es im Ermessen der Fremdenpolizei zu entscheiden, ob die Aufenthaltsbewilligung verlängert wird. Denn grundsätzlich erlischt mit der Auflösung der Ehe auch der Aufenthaltszweck und der/die MigrantIn muss die Schweiz verlassen - oder wird in die Illegalität abgedrängt, wie es im Falle von Sidy passierte. Die Migration zwecks Heirat stellt einen besonders prekären Status dar. Migrantinnen müssen so jahrelang Sexismus und Gewalt in der Ehe ertragen. Artikel 25: " Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die ihm und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität,..." Eine Härtefallregelung als Einzelfallregelung kann niemals als Lösung der Sans-Papiers-Frage akzeptiert werden. Strukturelle Probleme verlangen nach strukturellen Lösungen. Das politische Ziel der Sans Papiers-Bewegung bleibt es, auf den gesetzlichen Handlungsbedarf hinzuweisen damit Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie unhaltbar und unmenschlich unsere gültigen Gesetze sind und wie dringend es ist, menschliche Lösungen zu finden und umzusetzen. Eine kollektive Regularisierung der Sans-Papiers bleibt dringender denn je. Der Kampf geht weiter!

Wir fordern:

  • Die kollektive Regularisierung ALLER Sans-Papiers!
  • Einen sofortigen Ausschaffungsstopp!
  • Die Einhaltung der Menschenrechte!

Sans-papiers-Kollektiv Bern, Quartiergasse 17, 3013 Bern
sans-papiers-bern@gmx.ch
PC-Konto 30-344404-0